Lottogewinn versteuern So stehts im Gesetz 4

Steuererklärung: «Muss ich den Casino-Gewinn versteuern?» Artikel

Den Eigenmietwert des vermieteten Zimmers können Sie in Abzug bringen. Im Gegenzug müssen Sie aber Ihre Mietzinseinnahmen als Einkommen versteuern. Durch die Legalisierung des Online-Glücksspiels in der Schweiz muss jeder Casino-Anbieter eine offizielle Konzession bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission beantragen. In den Bestimmungen der Kommission ist vorgegeben, dass sämtliche erzielten Gewinne bei Online-Spielbanken der Verrechnungssteuer unterliegen.

  • Die genaue Einordnung eines jeweiligen Spiels dürfte auch für die Zukunft die grösste Schwierigkeit darstellen.
  • Dies galt sowohl für die lokalen Spielbanken in der Schweiz als auch für Online-Angebote.
  • Der Gewinn ist bis zum Freibetrag von 1’000’000 Franken verrechnungs- und einkommenssteuerfrei.
  • Gewinne aus nicht zugelassenen Geldspielen inländischer Anbieter unterliegen dagegen immer der Verrechnungssteuer.
  • Gestützt nun auf den neuen Verfassungsartikel verabschiedete der Bundesrat per Oktober 2015 die Botschaft zur Revision des Geldspielgesetzes von 1998.

Da die Gewinne vollständig steuerfrei sind, ist ein Abzug von Einsätzen nicht erlaubt. Vor fünf Jahren trat die aktuell gültige Fassung des Geldspielgesetzes in Kraft. Sie brachte die Wettbesteuerung und eine neue Regelung, nach der Gewinne aus Glücksspielen bis zu einer Höchstgrenze von 1 Million Franken steuerfrei bleiben. Dies gilt für gleichermassen für Lotterien, Sportwetten und Online Casinos. Alle Gewinne, die diese Höchstgrenze überschreiten, gamdom müssen voll versteuert werden.

Örtliche Kleinspiele, die nichts mit einem Casino zu tun haben

Sind an der Veranstaltung eines Geldspiels mehrere Unternehmen beteiligt, so wird im Zweifelsfalle für die steuerliche Beurteilung das Medienunternehmen als Veranstalter im Sinne des BGS herbeigezogen. Übermittelt oder verbreitet, qualifiziert demnach für steuerliche Zwecke als Medienunternehmen. Das BGS definiert – indirekt – welche Gewinne im Sinne des BGS der Verrechnungssteuer unterliegen.

Interessant – Online-Casinos und die Steuer auf Gewinne

Lotto ist ein klassisches Glücksspiel, bei dem Spieler auf Gewinnzahlen setzen. Die Spieler wählen sechs Zahlen aus einer vorgegebenen Anzahl und hoffen darauf, dass diese am Ende des Spiels anhand eines zufällig gezogenen Satzes von Zahlen übereinstimmen. Wenn die Zahlen übereinstimmen, gewinnt der Spieler den Jackpot. Die Schweizer Bevölkerung hat eine lange Tradition an Glücksspielen, die durch die Legalisierung von Spielautomaten im Jahr 1993 erst richtig Fahrt aufgenommen haben. Die meisten Menschen bevorzugen Lotteriespiele wie Swiss Lotto oder Keno. Aber auch andere Arten von Glücksspiele wie Online-Casinos und Sportwetten werden immer beliebter, insbesondere unter jüngeren Generationen.

  • Seit der Regulierung des Glücksspiels in der Schweiz hat sich einiges bei der Versteuerung von Casino-Gewinnen getan.
  • Bei Online- und Grossspielen, die in der Schweiz zugelassen sind, können Sie Gewinne bis zu einer Million Franken steuerfrei behalten.
  • Die damit zusammenhängenden Aufwendungen können in Abzug gebracht werden (voraussichtlich aber wiederum höchstens CHF 5’000 pro Gewinn).
  • In die gleiche Kategorie fallen die Grossspiele wie Online-Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele an Spielautomaten.
  • Spielgewinne in der Schweiz sind in der Regel steuerfrei, was bedeutet, dass Sie Ihre Gewinne vollständig behalten können.
  • Hier gilt die Gesetzgebung, dass Gewinne bereits ab einem Gegenwert von mehr als 1000 Schweizer Franken besteuert werden.
  • Einzelne Arten von Sportwetten sind teilweise zugelassen und sowohl stationäre als auch Online-Casinos akzeptieren Spieler aus der Schweiz.
  • Diese sollen nicht nur die erfolgreiche Bekämpfung der Spielsucht, sondern auch die finanzielle Transparenz der Betreiber sicherstellen.
  • Diese Regelung gilt für die Online-Portale der Schweizer Casinos.
  • Weiter wurden auch die Begrifflichkeiten des BGS nicht einheitlich übernommen.

So soll das Glücksspiel in der Schweiz auch weiterhin fair und sicher stattfinden. Dazu setzt die Schweiz auch auf Zugangssperren, die ausländische Anbieter vom Markt fernhalten sollen. Zwar erlischt die Steuer­pflicht grundsätzlich mit der Abmeldung in der Schweiz.

Andererseits werden die Steuereinnahmen dazu verwendet, um gemeinnützige Zwecke finanziell zu fördern. Daneben dient die Steuergesetzgebung auch dazu, das Bewusstsein für verantwortungsvolles Spielen zu fördern und um die Bevölkerung vor Spielsucht zu schützen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Arten von Glücksspiel. Seit rund 25 Jahren können lokale Spielbanken eine Lizenz für den Betrieb ihres Casinos beantragen. Diese sollen nicht nur die erfolgreiche Bekämpfung der Spielsucht, sondern auch die finanzielle Transparenz der Betreiber sicherstellen.

Die Konzessionsvergabe für die Betreiber erfolgt seither durch die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz EBSK genannt. Seither wird ein Teil der Gewinne für öffentliche Projekte und wohltätige Zwecke verwendet. Unter dem Begriff Grossspiele sind Sportwetten, Lottieren und andere Glücksspiele gruppiert, die sich über alle 26 Kantone der Schweiz hinwegbewegen oder automatisiert durchgeführt werden. Diese Definition gilt sowohl für stationäre als auch Online-Glücksspiele.

Für die Erhebung der Verrechnungssteuer besteht allerdings keine gesetzliche Grundlage. Mit dem neuen Gesetz wurde die steuerliche Situation bei Casino- und Glücksspiel-Gewinnen in der Schweiz tatsächlich entschärft. Zwar gibt es weiterhin keine Gleichbehandlung, da immer noch eine strikte Kategorisierung vorherrscht, allerdings sind die meisten Gewinne nun bis mindestens 1 Million Franken steuerfrei. Abweichend davon unterliegen Spielbankengewinne, die im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt werden, der Verrechnungssteuer und der Einkommenssteuer.

Kleinspiele wie Kleinlotterien, Tombolas und Sportwetten sind steuerfrei, solange sie nicht automatisiert, online oder interkantonal durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass lokale, nicht-automatisierte Spiele steuerfrei sind und Sie Ihre Gewinne in vollem Umfang genießen können. 1 VStG definiert neu die Unterstellung von verschiedenen Gewinnen unter die Verrechnungssteuerpflicht. Im Detail fallen die Gewinne aus Geldspielen sowie Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung neu unter die Verrechnungssteuer. 1 und 2 VStG gelesen sind grundsätzlich gesagt nur diejenigen Gewinne mittels Verrechnungssteuer steuerbar, welche ebenfalls unter der Einkommenssteuer besteuert werden. Bei nicht unter das BGS fallenden Verkaufsförderungsspielen, also insbesondere im Falle einer ausschliesslichen Gratisteilnahme, gilt das Vorstehende indes nicht.

Gestützt nun auf den neuen Verfassungsartikel verabschiedete der Bundesrat per Oktober 2015 die Botschaft zur Revision des Geldspielgesetzes von 1998. Diese Neuerung geht vor allem an die Adresse der Kantone, welche aufgerufen sind, Behandlungs- und Beratungsangebote für Spielsüchtige sowie deren Umfeld einzurichten. Eine Ungleichbehandlung sah das damals geltende Geldspielgesetz betreffend die Besteuerung von Geldgewinnen vor.

Schnurstracks zog sie in die Nachbargemeinde um – und konnte damit etwa 2.5 Mio. Das fanden viele nicht richtig, und National- und Ständerat verabschiedeten bald darauf eine Motion, die solches künftig verhindern soll. Noch ist die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht verabschiedet, und bis dahin werden sich glückliche Lottogewinner um ihre Steueroptimierung kümmern können. Besonders freuen wird sich ein Gewinner oder eine Gewinnerin aus dem Kanton Zug.

Die teilweise Abschöpfung der Gewinne aus Glücksspielen wurde fünf Jahre später um die sogenannte Quellensteuer erweitert. Sie umfasste auch Gewinne aus Lotterien, Sportwetten und beim Lotto. Die Freigrenze wurde mit 1.000 Schweizer Franken definiert, alles, was diesen Betrag überstieg, unterlag der Steuer. Im Kanton Basel-Stadt sind Sie für die selbständige ­Erwerbstätigkeit steuerpflichtig, während Sie am Wohnort sämtliche übrigen Einkünfte und Vermögenswerte zu versteuern haben.